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   BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94   

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BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94 (https://dejure.org/1995,69)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 (https://dejure.org/1995,69)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1995 - 9 B 747.94 (https://dejure.org/1995,69)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer Schutzversagung zur Sicherung seines Machtmonopols - Verhinderung von drohenden inneren Wirren und territorialer Abspaltung - Voraussetzungen für die Zurechung des Handelns von ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 85
  • DVBl 1995, 868 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Nach dieser wird eine von nichtstaatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen, ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn er die Verfolgung billigt oder fördert, ferner, wenn er nicht willens oder - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage ist, die Betroffenen gegen Übergriffe zu schützen (vgl. etwaUrteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N.;vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).

    Umgekehrt ist eine grundsätzliche Schutzbereitschaft zu bejahen, wenn Polizei- und Sicherheitsbehörden bei Übergriffen Privater zur Schutzgewährung ohne Ansehen der Person verpflichtet und dazu von der Regierung auch angehalten sind (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1994 - 11 L 133/92

    Türkische Staatsangehörige; Syrisch-orthodoxer Glaube; Tur Abdin; Rückkehr;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Nach Ansicht der Beschwerde hat das Berufungsgericht trotz der mehrmaligen Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27. Januar 1994 - 11 L 133/92 - (DVBl 1994, S. 545 - nur Leitsatz) in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils eine Auseinandersetzung mit der Feststellung dieses Gerichts zum Grund für die staatliche Schutzversagung unterlassen.

    Der Auffassung der Beschwerde, das Berufungsgericht habe auch Furcht vor dem Verlust der Macht als Grund für die Passivität der Behörden durch Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1994 - 11 L 133/92 - (a.a.O.) festgestellt, steht entgegen, daß sich eine derartige Bezugnahme zwar an mehreren Stellen des Berufungsurteils findet, aber gerade dort fehlt, wo das Berufungsgericht die Gründe für die Untätigkeit des türkischen Staates erörtert.

  • BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Zunächst ist es nicht notwendig, daß der Staat bei der Schutzversagung ebenfalls an die asylrechtlichen Merkmale anknüpft, deretwegen die Betroffenen bereits Opfer der privaten Übergriffe geworden waren (Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Daß am Ort der angenommenen Fluchtalternative aber keine Nachteile und Gefahren drohen dürfen, die so am Herkunftsort nicht bestünden, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ,vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 ) geklärt.
  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Das ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das, mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative Üblichen liegen, das wirtschaftliche überleben gewährleistet (vgl.Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Eine Verfolgung durch private Dritte ist mithin auch dann eine mittelbar staatliche, wenn dem Staat die genannten Machtmittel aufgrund seiner Gebietsgewalt zum Einsatz zwar zur Verfügung stehen, er sie aber nicht einsetzt, weil er wegen der bestehenden innenpolitischen Machtstrukturen auf bestimmte gesellschaftliche oder politische Gruppen Rücksicht nehmen will oder muß (Urteile vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 undvom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Eine Verfolgung durch private Dritte ist mithin auch dann eine mittelbar staatliche, wenn dem Staat die genannten Machtmittel aufgrund seiner Gebietsgewalt zum Einsatz zwar zur Verfügung stehen, er sie aber nicht einsetzt, weil er wegen der bestehenden innenpolitischen Machtstrukturen auf bestimmte gesellschaftliche oder politische Gruppen Rücksicht nehmen will oder muß (Urteile vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 undvom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Nach dieser wird eine von nichtstaatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen, ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn er die Verfolgung billigt oder fördert, ferner, wenn er nicht willens oder - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage ist, die Betroffenen gegen Übergriffe zu schützen (vgl. etwaUrteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N.;vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Daß am Ort der angenommenen Fluchtalternative aber keine Nachteile und Gefahren drohen dürfen, die so am Herkunftsort nicht bestünden, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ,vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 ) geklärt.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
    Daß am Ort der angenommenen Fluchtalternative aber keine Nachteile und Gefahren drohen dürfen, die so am Herkunftsort nicht bestünden, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ,vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 ) geklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    Das ist dann der Fall, wenn der Staat die ihm kraft seiner Gebietsgewalt effektiv zur Verfügung stehenden strafrechtlichen, polizeirechtlichen und ordnungsrechtlichen Machtmittel nicht zum Schutz der Opfer privater Übergriffe einsetzt, weil er die Verfolgung billigt, fördert oder anregt; ferner, wenn der Staat nicht willens ist oder sich - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage sieht, die Betroffenen gegen Übergriffe zu schützen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980, a.a.O.; Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O.; Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 24. März 1995 - 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173; Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163; Urteil vom 6. März 1990, a.a.O.; Urteil vom 2. August 1983, a.a.O., und damit die Verfolgung bewußt geschehen läßt, weil er etwa wegen der bestehenden innenpolitischen Machtstrukturen auf bestimmte gesellschaftliche oder politische Gruppen Rücksicht nehmen will oder muß.

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG, Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 16. August 1993, a.a.O..

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O. S. 352; BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O., S. 86; Beschluß vom 14. März 1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3571/94

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem

    Diese Einschätzung wird geteilt vom OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -, Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -), Hessischen VGH (Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -) und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27.01.1994 - 11 L 133/92 -, teilweise geändert durch BVerwG, Urteil vom 29.08.1995 - 9 C 1.95 -), während sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.06.1995 - 10 A 12740/93.OVG - und vom 08.09.1995 - 19 A 12959/94 -) gegen die Annahme von Gruppenverfolgung der syrischen Christen in der Südosttürkei ausgesprochen hat.

    Der türkische Staat muß sich diese - religiös bestimmten - Übergriffe Dritter zurechnen lassen (BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 - m.w.N.) ist es entscheidend, ob der von regionaler Verfolgung Bedrohte bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat; das ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das, mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative Üblichen liegen, das wirtschaftliche Überleben gewährleistet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    BVerfG, Beschlüsse vom 2.7.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 (358), und vom 1.7.1987 - 2 BvR 478, 962/86 -, BVerfGE 76, 143 (169); BVerwG, Urteile vom 22.4.1986 - 9 C 318.85 u.a. -, BVerwGE 74, 160 (162 f.), vom 15.5.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (143), vom 23.7.1991 - 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367 (371), und vom 19.5.1992- 9 C 21.91 -, Beschluss vom 24.3.1995 - 9 B 747.94 -, Urteil vom 19.4.1994 - 9 C 462.93 -, NVwZ 1994, 1121.
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